Ausschreibung 2024 - Schausteller
für die Zulassung zum Dingolfinger Kirta vom 18. bis 23. Oktober 2024
Der Dingolfinger Kirta ist eine Veranstaltung nach Maßgabe des § 69 GewO. Hierfür werden attraktive Fahr-, Belustigungs-, Imbiss- und Süßwarenstände gesucht. Bewerbungen für den Kirta sind bis spätestens Montag, 06. November 2023 schriftlich an die Stadt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Str. 2, 84130 Dingolfing, zu richten.
Maßgebend für den Zeitpunkt einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des Poststempels. Die Anmeldefrist ist eine Ausschlussfrist. Der Eingang der Bewerbungen wird nicht bestätigt.
Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:
- Personalien (Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefon-Nr., Reisegewerbekarte, bei Firmen ist ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen,)
- Beschreibung der Waren- und Dienstleistung
- Technische Daten (Frontlänge, Tiefe, Baujahr, Anschlusswerte für Licht und Kraftstrom, evtl. erforderliche Wasser- und Kanalanschlüsse, ggf. Angaben zu Vordächer, feste Deichseln etc.)
- Aktuelles Bildmaterial vom Verkaufsstand, ggf. Grundrissplan
- Anzahl der mitgeführten Wohn- und Packwägen
- Rückporto
Es wird darauf hingewiesen, dass der Platz für Wohnwägen auf dem Gelände beschränkt ist. Die Packwägen müssen außerhalb des Geländes abgestellt werden.
Nicht berücksichtigt werden:
Anträge, die verspätet eingehen, Anträge die falsche Angaben enthalten, Anträge von Verlosungsgeschäften auf gewerblicher Basis, Blinker, Verkauf von Horoskopen und Schriftanalysen, usw. die nicht zum Charakter des Dingolfinger Kirta passen. Dies gilt ebenso für Disco-Bereiche. Bewerber, die ihren Zahlungspflichten in der Vergangenheit nicht nachgekommen sind, sind von der Zulassung ausgeschlossen.
Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder einen bestimmten Platz. Die Zulassungsmöglichkeiten sind beschränkt.
Haftung als Folge von Ausfall, Verkürzung oder Verlegung der Veranstaltung wird nicht übernommen.
Die Beschicker werden vom Festausschuss der Stadt Dingolfing ausgewählt. Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:
Gestaltung d. Standes |
Besondere Anziehungskraft des Geschäftes, Seltenheit, Beliebtheit, Exklusivität bezogen auf Dingolfing |
Dekoration d. Standes |
Bereitschaft zu kundenfreundlichem Service, Qualitätsmanagement, Beschwerdemanagement,… |
Beleuchtung d. Standes |
Erkenntnisse über mangelfreie Zusammenarbeit im Marktgeschehen untereinander als auch mit der Stadt |
Persönliche Betriebsführung |
Umweltgerechter Betrieb |
Zulassungen ergehen schriftlich. Mitteilungen über Zulassung bzw. Ablehnung werden schnellstmöglich verschickt. Mündliche Abmachungen und Zusagen sind nicht rechtsverbindlich. Einzelauskünfte über Zulassung oder Ablehnung werden zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorher nicht erteilt. Im Rahmen des Gestaltungswillens behält sich der Veranstalter Sonderregelungen vor.
Auskünfte erteilt:
Stadt Dingolfing
Frau Binder, Frau Schwimmbeck und Frau Stahl
Dr.-Josef-Hastreiter-Str. 2
84130 Dingolfing
Tel.: 08731/501-135, 08731/501-140 und 08731/501-142
E-Mail: volksfest@dingolfing.de