Allgemeine Richtlinien

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  • Das Dingfest findet im Freien statt. Daher behält sich der Veranstalter das Recht vor, im Falle höherer Gewalt, insbesondere bei Unwettern etc., die Veranstaltung abzusagen oder vorzeitig zu beenden. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahren für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  • Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
  • Eltern haften für ihre Kinder.
  • Den Anweisungen der Sicherheitskräfte, der Behörden, der Festivalmitarbeiter und sonstiger Zuständiger ist jeder Zeit unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Bei jeglicher Zuwiderhandlung, insbesondere bei Widerstand gegen Weisungen der Security, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Besucher vom Gelände zu verweisen.
  • Der Sicherheitsdienst kann stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durchführen.
  • Das Mitbringen von spitzen und pyrotechnischen Gegenständen sowie von Waffen aller Art ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Festivalgelände.
  • Die Mitnahme von Spirituosen und Branntwein ist verboten.
  • Das Mitführen und der Konsum von Drogen jeglicher Art sind auf dem Festivalgelände untersagt.
  • Die Mitnahme von eigenen Speisen und Getränken ist nicht erwünscht.
  • Bei bestimmten Veranstaltungen kann ein generelles Verbot von Glas ausgesprochen werden.
  • Das Recht, den Einlass auf das Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. Das Widersetzen gegen diese Richtlinien kann einen solchen wichtigen Grund darstellen.
  • Jeder Besucher haftet für den durch ihn schuldhaft verursachten Schaden.
  • Der Veranstalter haftet nicht für gestohlene oder verlorene Gegenstände.
  • Bei Auftritten mancher Künstler besteht die potentielle Gefahr eines Gehörschadens. Um dem vorzubeugen werden an den mobilen Sanitätsständen Ohrstöpsel zum Verkauf angeboten.
  • Grundsätzlich ist das Fotografieren für den privaten Gebrauch gestattet. Erlaubt sind Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamerafunktion. Mitschnitte jeglicher Art sind ohne explizite Genehmigung seitens des Veranstalters oder Künstlers verboten. Im Falle einer Zuwiderhandlung, insbesondere bei Veröffentlichung von Aufnahmen auftretender Künstler im Internet, lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab. Die Erlaubnis zum Fotografieren kann je nach Bühnenanweisung des Künstlers vom Veranstalter eingeschränkt werden.
  • Jeder Besucher erklärt sich einverstanden, auf Fotos des Veranstalters auf der Dingfesthomepage bzw. der Dingfest-Facebookseite veröffentlicht zu werden.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht auf Programmänderungen vor.